Wir forschen zu traditionellen Primärproduktionsmethoden von Lebensmitteln.
In diesem kurzen Einleitungssatz sind drei Wörter enthalten, die wir zur Definition unseres Forschungsvorhabens zunächst näher bestimmen wollen.
Dazu werden wir auf trockenes "Juristendeutsch" zurückgreifen:
Lebensmittel sind "alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu den "Lebensmitteln" zählen auch Getränke, [...] sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden." 1)
Da "Pflanzen vor dem Ernten" - rein rechtlich gesehen - nicht zu den Lebensmitteln gehören, möchten wir an dieser Stelle schon erwähnen, dass wir bei unserer Forschung zur Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel insbesondere deren Anbau und Erntevorgang dokumentieren.2) Das selbe gilt für tierische Lebensmittel. Wir betrachten den gesamten Produktionsprozess bis zur Schlachtung, obwohl "lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind", nicht zu den Lebensmitteln gehören.3)
Der Begriff Primärproduktion beinhaltet rechtlich "die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse". 4)
Unsere Begriffsdefinition für Methoden der Lebensmittelerzeugung im Sinne der Primärproduktion umfasst also zusätzlich den Schlachtvorgang.
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Mit dem dritten wichtigen Begriff traditionell setzen wir uns in unserem nächsten Beitrag auseinander:
Quellenangaben:
1) Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2024: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002, Art. 2, dem Internet entnommen am 26.03.2024, http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2022-07-01
2) Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2024: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002, Art. 2 c), dem Internet entnommen am 26.03.2024, http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2022-07-01
3) Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2024: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002, Art. 2 b), dem Internet entnommen am 26.03.2024, http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2022-07-01
4) Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2024: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002, Art. 3 Pkt. 17, dem Internet entnommen am 26.03.2024, http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2022-07-01